Wenn ein hohes Risiko besteht, dass Sie sich angesteckt haben:
- wenn Sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
- immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet
- wenn Sie aus einem Land einreisen, das nicht zur EU, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland gehört.
Nicht in Quarantäne müssen Sie, wenn Sie
- innerhalb der letzten zwei Wochen im gleichen Raum mit einem Erkrankten mit einer COVID-19 Diagnose waren, ohne einen engen Kontakt,
- in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 waren,
da dann ein geringeres Risiko besteht, sich angesteckt zu haben.
Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen.
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen.
Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 1,5 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen. Nähere Infos, wie Sie sich in der Quarantäne verhalten sollten,
finden Sie hier