„Die Landesregierung ist jetzt gefordert“ Hanau verzichtet nach Gerichtsurteil auf 2G-Regel im Groß- und Einzelhandel (03.02.2022)

sorgen“, kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das am Montag die 2G-Regel für das Modehaus Müller-Ditschler gekippt hat. Die Eigentümer hatten argumentiert, dass auch die Mode- und Bekleidungsbranche letztendlich zur Grundversorgung zähle und damit von der einschränkenden 2G-Regel ausgenommen werden müsse. Das Gericht war dieser Argumentation gefolgt. ...

Ordnungsdezernent Thomas Morlock ergänzt, dass es sich hier zwar um eine Einzelfall-Entscheidung handele, doch werde es nach dieser Entscheidung schwer sein, die 2G-Regel in den übrigen Betrieben des Groß-und Einzelhandels durchzusetzen. Es sei aus Gründen der Gleichbehandlung kaum noch zu vermitteln, andernorts die für Müller-Ditschler außer Kraft gesetzte Regelung anzuwenden. Denn die Begründung im Falle der Firma Müller-Ditschler, so Morlock, sei nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles dieses Ladens zugeschnitten, sondern beurteile in den tragenden Entscheidungsgründen die Verordnung als solche hinsichtlich dieser Regelung als unwirksam. Deshalb werde die Stadt ab sofort davon absehen, die Einhaltung 2G-Regel in den fraglichen Bereichen zu kontrollieren. „Allerdings bezieht sich das ausschließlich auf den Groß- und Einzelhandel“, so Morlock. Für andere Geschäftsbetriebe wie beispielsweise die Gastronomie (drinnen 2Gplus/draußen 2G) oder körpernahe Dienstleistungen (2G) sowie für Friseure (3G) und die Kinos/Theater (2Gplus) hätten die Regelungen weiterhin Bestand. „Maskenpflicht, Hygienekonzepte und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten.“
Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund, dass bereits in benachbarten Bundesländern ähnliche Regelungen für unwirksam erklärt wurden, keine Überraschung gewesen, setzen Hanaus OB Kaminsky und Stadtrat Morlock jetzt darauf, dass die Hessische Landesregierung wie angekündigt zügig für Klarheit sorgt. „Es kann nicht sein, dass wir hier auf kommunaler Ebene ausbaden und erklären müssen, was auf höherer Ebene unsauber geregelt worden ist.“

2G-plus: Geboosterte brauchen keinen Test (14.01.2022)

Mit dem dreitägigen Überschreiten der Inzidenz von 350 sind der Main-Kinzig-Kreis und damit auch die Stadt Hanau zum sogenannten Hotspot geworden, für den verschärfte Corona-Regeln gelten.
 
Für die Brüder-Grimm-Stadt gilt deshalb bis auf weiteres ein Alkoholverbot und Maskenpflicht in allen Fußgängerzonen sowie auf dem Platz an der Wallonisch Niederländische Kirche und der Französische Allee, auf dem Freiheitsplatz, auf dem Marktplatz, auf dem Altstädter Markt, auf dem Kurt-Schumacher-Platz, auf dem Rochusplatz und auf dem Parkplatz Bahnhofstraße/ Hauptstraße. ...

Darüber hinaus wurden auch die Zugangsregelungen verschärft. Mit der Einstufung als Hotspot greift für Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen im Innenbereich die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet in der konkreten Umsetzung, dass dort nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test Zugang erhalten. Für Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, entfällt jedoch die Testpflicht.

Alkoholverbot und Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen in Hanau (12.01.2022)

Die Omikron-Variante des Corona-Virus sorgt derzeit landauf landab für steigende Infektionszahlen. Auch die Brüder-Grimm-Stadt und der Main-Kinzig-Kreis können sich diesem Trend nicht entziehen und gelten mit dem dreitägigen Übersteigen der Inzidenz-Grenze von 350 von Freitag an als sogenannte Hotspots. "Damit greifen die verschärften Corona-Regelungen des Landes Hessen", kündigt Oberbürgermeister Claus Kaminsky an und ergänzt, dass nach wie vor die Vermeidung von Kontakten ein wesentlicher Beitrag dafür ist, die Infektionswelle einzudämmen. ...

Mit der Einstufung als Hotspot gilt für Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen im Innenbereich die 2G-Plus-Regel und draußen 2G.
 
Darüber hinaus gilt ein Alkoholverbot und Maskenpflicht auf belebten Plätzen. Welche Stadtgebiete dafür konkret ausgewählt werden, liegt in der Entscheidung der Kommunen. Die Stadt Hanau hat bereits im Dezember vorausschauend festgelegt, für welche Quartiere dies angezeigt ist, und dem Main-Kinzig-Kreis eine entsprechende Liste gemeldet. Dieser ist zuständig dafür, die Regelungen in einer allgemeinen Verordnung festzuschreiben. Danach gilt ab Freitag das Alkoholverbot und die Maskenpflicht in allen Fußgängerzonen sowie auf dem Platz an der Wallonisch Niederländische Kirche und der Französische Allee, auf dem Freiheitsplatz, auf dem Marktplatz,  auf dem Altstädter Markt, auf dem Kurt-Schumacher-Platz, auf dem Rochusplatz und auf dem Parkplatz Bahnhofstraße/ Hauptstraße. Wie Ordnungsdezernent Thomas Morlock dazu erläutert, wird die Stadt umgehend reagieren und dem Main-Kinzig-Kreis mitteilen, sollte es angesichts einer erhöhten Frequentierung notwendig werden, weitere Plätze und Straßen in diese Regelung einzubeziehen.
 
Damit die Hotspot-Regelungen außer Kraft gesetzt werden können, muss der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegen.

Einkaufen und Genießen in Hanau: Ab Donnerstag neue Farbe für 2G-Einlassbändchen (12.01.2022)

Seit knapp einem Monat erleichtern sie Kundschaft, Handel und Gastronomie den Einkauf und den Zutritt in Gaststätten in der Innenstadt sowie dem Kulturforum: die farbigen 2G-Einlassbändchen. Ab Donnerstag (13. Januar) gelten die grünen Einlassbändchen in der Hanauer Innenstadt nicht mehr – sie werden durch blaue Bänder ersetzt.

Das Prinzip der 2G-Einlassbändchen ist einfach und bleibt bestehen: Geimpfte und genesene Personen bekommen schnelleren Zugang in Geschäfte und Gastronomiebetriebe, zudem entlasten sie die teilnehmenden Betriebe von der zeit- und personalintensiven Kontrolle. Das erforderliche Vorzeigen von Impf- oder Genesenen-Nachweis und Ausweisdokument am Eingang eines jeden Geschäfts entfällt – das Bändchen am Handgelenk reicht als vorgeschriebener 2G-Nachweis. Angelegt wird das Einlassbändchen, das in Hanau sowohl bei Kundinnen und Kunden sowie Geschäften auf breite Zustimmung stößt, im ersten besuchten Geschäft. ...

Diese Bändchen ersetzen auch weiterhin nicht die Nachweispflicht bei polizeilichen Kontrollen: Kundinnen und Kunden müssen nach wie vor Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie einen Lichtbildausweis mitführen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Bändchen-Option ausgenommen – außer sie sind geimpft oder genesen –, sie müssen weiterhin ihr Testheft beim Betreten jedes Geschäfts vorzeigen. Ausgenommen sind zudem Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch sie müssen wie bisher immer ihren Nachweis vorzeigen. Die Bändchen dürfen nicht an ungeimpfte Personen weitergegeben werden. Eingeführt wurde die unkomplizierte Einlassmöglichkeit in Hanau auf Initiative des Hanau Marketing Vereins. Gemäß der Vorgabe des Landes Hessen muss die Farbe der Bändchen wechseln, deshalb sind ab Donnerstag, 13. Januar, nur noch die blauen Einlassbändchen gültig.

Die 2G-Einlassbändchen sind in folgenden Geschäfte erhältlich: Galeria, Glam Style, Saturn, Porzellan Clemens, Coffee-Bay, Modehaus Müller-Ditschler, Peek & Cloppenburg, Lederschatulle, Bailly Diehl, Tacheles KunstKaufLaden, "LEROY’S Kulinarisches & Schönes", Kulturforum Hanau, Klassert hoch Zwei Optik, Second Vintage, Qui Cucina & Bar sowie im Forum Hanau bei Skechers, Rieker, Tamaris, H&M, Smyths Toys, TK Maxx, Esprit, Street One und an der Kundeninformation.

FFP2-Maskenpflicht in städtischen Räumlichkeiten 3G-Regel gilt weiterhin für Besucherinnen und Besucher (05.01.2022)

Aus Sorge über weiterhin steigende Infektionszahlen insbesondere in Zusammenhang mit der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus werden die Zugangsregelungen für die Räumlichkeiten des Hanauer Rathauses und anderer städtischer Einrichtungen weiter verschärft. Ab sofort müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske oder KN95-Maske tragen. Sogenannte OP-Masken reichen nicht mehr aus, um die Maskenpflicht zu erfüllen. Kinder im Alter bis 6 Jahre sind davon ausgenommen.

Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärt, hat sich die Stadt zum Schutz ihrer Mitarbeiterschaft dazu entschlossen, die Zugangsregelung für den Publikumsverkehr anzupassen, nachdem zum Jahresende auch für die Beschäftigten die Pflicht zum Tragen einer eine FFP2-Maske oder KN95-Maske eingeführt worden war. „Die Omikron-Variante hat ein großes Gefährdungspotential, so dass wir alles tun müssen, um krankheitsbedingte Ausfälle insbesondere im Bereich der kritischen Infrastrukturen zu verhindern.“ Damit niemand wegen einer fehlenden Maske der Zutritt verwehrt werden muss, können diese im Einzelfall vor Ort ausgegeben werden.

Ohnehin ist bis auf weiteres der Zutritt nur nach vorherigen Terminabsprache möglich. Darüber hinaus gilt weiterhin die 3-G-Regelung. Um persönliche Termine wahrnehmen zu können, müssen Besucherinnen und Besucher also geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Wie der OB sagt, gilt dies ausdrücklich für alle Gebäude und Räume in städtischer Hand. ...

Als Testnachweis gilt in allen Fällen nur die Bescheinigung einer anerkannten Teststation, dass ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wurde, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus werden auch PCR-Tests akzeptiert (48 Stunden Gültigkeit). Nicht ausreichend sind reine Selbsttests. Für Schülerinnen und Schüler gilt als Nachweis die durch die Lehrkraft schriftlich bestätigte Schultestung.

"Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen ein überaus wirksames und wichtiges Mittel zur Eindämmung der Pandemie sind, bitten wir zum Schutz aller darum, in diesen Tagen auf persönliche Besuche und Vorsprachen möglichst zu verzichten", weist der OB darauf hin, dass ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen inzwischen über Online-Services unter www.hanau-digital.de angeboten wird.